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CloppenburgerBestattungsinstitutTheo Wingbermühle

Ein Sterbefall ist eingetreten

Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden, mit dem Sie bisher nie zu tun hatten. Sie müssen das nicht können. Wir übernehmen es.

Die ersten drei Schritte

  1. 1

    Arzt verständigen

    Haus- oder Notarzt rufen. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die Sterbepapiere ausstellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt.

  2. 2

    Uns anrufen

    04471 920920, Tag und Nacht, auch sonn- und feiertags. Wir kommen und holen den Verstorbenen ab, im In- und Ausland.

  3. 3

    In Ruhe besprechen

    Alles Weitere klären wir im persönlichen Gespräch, bei uns am Hofkamp oder bei Ihnen zu Hause. Sie entscheiden, wir organisieren.

Was wir für Sie übernehmen

Wir organisieren und regeln sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen, und stimmen jeden Schritt vorher mit Ihnen ab. Was Sie selbst tun möchten, tun Sie selbst. Was Ihnen zu viel ist, nehmen wir Ihnen ab.

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen im In- und Ausland
  • Die Versorgung, Ankleidung und Einbettung des Verstorbenen
  • Die mögliche Aufbahrung in der Trauerhalle oder Friedhofskapelle
  • Die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Bestattung
  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung
  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Trauerredners
  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Beauftragung und Koordination von Floristen, Musikern, Friedhofsgärtnern und Steinmetzen
  • Die Auslegung von Kondolenzlisten
  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die Bewirtung nach der Beisetzung

Formalitäten: ungelegen, aber notwendig

Beim Eintritt des Todes kommen viele Ämter und Stellen auf Sie zu. Auf Wunsch erledigen wir das für Sie. Sollten Urkunden nicht mehr auffindbar sein, beschaffen wir sie neu.

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung
  • Beschaffung der Sterbeurkunden beim Standesamt
  • Anmeldung des Sterbefalles und Festlegung des Bestattungstermins beim Pfarramt
  • Terminabsprache mit einem weltlichen Redner
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung und Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente
  • Mitteilung an Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Abmeldung beim Versorgungsamt

Diese Dokumente brauchen wir dafür

Ledige und Minderjährige
standesamtliche Geburtsurkunde
Verheiratete
Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
Geschiedene
rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
Verwitwete
Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Immer
Versichertenkarte der Krankenkasse
Wenn im Ruhestand
Rentenbescheid mit Versicherungsnummer
Wenn vorhanden
Lebensversicherung und sonstige Policen
Wenn vorhanden
Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden und Vereinen, die Sterbegeld zahlen
Wenn vorhanden
Bestattungsvorsorgevertrag
Wenn vorhanden
Grabstellennachweis
Wenn vorhanden
Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege
Immer
alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere die Todesbescheinigung

Häufige Fragen

Was mache ich als Erstes, wenn jemand zu Hause gestorben ist?

Rufen Sie den Haus- oder Notarzt. Nur eine Ärztin oder ein Arzt darf den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Danach rufen Sie uns an, unter 04471 920920, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Alles andere hat Zeit.

Und wenn der Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim eingetreten ist?

Dann zieht das Personal den Arzt hinzu, das müssen Sie nicht veranlassen. Sie beauftragen anschließend ein Bestattungsinstitut, wir stimmen die Abholung direkt mit der Einrichtung ab.

Muss ich mich sofort für eine Bestattungsart entscheiden?

Nein. Wichtig ist zunächst nur, dass der Verstorbene versorgt wird. Über Sarg oder Urne, Trauerfeier und Grabstelle sprechen wir in Ruhe im persönlichen Gespräch, meist am Tag darauf.

Welche Unterlagen soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?

Die Todesbescheinigung des Arztes und die Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde bei Ledigen, Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde bei Verheirateten, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil. Dazu Krankenkassenkarte, Rentenbescheid und Versicherungsunterlagen. Falls Urkunden fehlen, beschaffen wir sie für Sie neu.

Wie schnell muss die Beerdigung stattfinden?

In Niedersachsen gelten Fristen für Überführung und Bestattung. Wir kennen sie und melden den Sterbefall beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung an, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Kann ich mich von dem Verstorbenen verabschieden?

Ja. Eine Aufbahrung ist in der Trauerhalle oder der Friedhofskapelle möglich. Sprechen Sie uns darauf an, wir richten das ein.

Ein Sterbefall ist eingetreten?

Rufen Sie uns an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen, und kommen zu Ihnen. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe.

04471 920920

Hofkamp 7, 49661 Cloppenburg

04471 920920Tag und Nacht